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Wer bezahlt den Unterricht an einer Privatschule?

Wenn der Schulpsychologische Dienstes und die Lehrkräfte für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule empfehlen, entscheidet nach Eingabe des entsprechenden Gesuches die nächste Instanz. Sie klärt zunächst, ob alle schulischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und ob die gesetzlichen Bestimmungen für die Finanzierung eines Schulbesuches an einer Privatschule durch die öffentliche Hand erfüllt sind. Erst wenn die Übernahme des Schulgeldes durch die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde) schriftlich vorliegt, sollten Sie Ihr Kind von der Staatsschule ab- und bei der Privatschule anmelden. Andernfalls werden Sie in der Regel den Privatschulbesuch Ihres Kindes selbst bezahlen müssen.

 

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